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Geschenke vom Arbeitgeber
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern/innen viel Gutes tun, ohne darauf Steuer- und Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen. Seit kurzer Zeit kann der Arbeitgeber z. B. die Gesundheit seiner Mitarbeiter/innen verbessern, ohne dass die Kosten als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Er kann seinen Arbeitnehmern/innen individuelle gesundheitsfördernde Maßnahmen bis maximal 500 Euro jährlich steuerfrei gewähren, etwa für einen Gymnastikkurs oder Massagen. Der steuerliche Vorteil gilt jedoch nicht für Fitness - oder Vereinsbeiträge. Auch kleine Geschenke bis zu 40 Euro können anläßlich eines persönlichen Ereignisses steuerfrei gewährt werden. Aber nur, wenn es sich nicht um ein Geldgeschenk handelt.

Ihr Frühstück können sich die Arbeitnehmer auf Dienstreisen wieder schmecken lassen. Die Probleme die sich aus den unterschiedlichen MwSt. - Sätzen ergaben hat das Bundesfinazministerium ausgeräumt.
Vereinfachungen für die Frühstücksabrechnungen gibt es auch bei sogenannten Business - Packages, bei denen die Nebenleistungen einschließlich Frühstück in einem Sammelbeleg ausgewiesen sind.
Alle Details erfragen Sie bei uns, ihrem persönlichen Steuerbüro.

Spenden an gemeinnützige Organisationen können grundsätzlich als Sonderausgaben abgezogen werden, und zwar bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Gesamteinkünfte.
Jedoch gibt es noch einiges mehr zu beachten. Was? Das sollten Sie uns, Ihr Steuerbüro Baisch fragen.

Auch das wird anders!
Künftig beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 8004 Euro und für Ehepaare 16009 Euro im Jahr. Bis zu dieser Höhe sind die Einkommen steuerfrei. Auch sind die Steuersätze bei gleichem Einkommen niedriger als 2009. Weitere Details hierzu und zum geänderten Erbrecht, sowie weitere Änderungen in 2010 erklärt Ihnen Ihr Steuerbüro Baisch. Bleiben Sie gelassen, denn wir sind an Ihrer Seite.

Achtung der Fiskus kassiert mit.
In der Arbeits- und Geschäftswelt werden Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner beschenckt. Darüber freut sich auch das Finazamt.Zuwendungen an die eigenen AN kann der AG grundsätzlich als Betriebsausgaben geltend machen. werden jedoch auch Mitarbeitergeschenke verteilt, so sind diese Geschenke einzurechnen in das Gesamtpaket der für Betriebsveranstaltungen geltenden Freigrenze von 110 € brutto pro Arbeitnehmer. Und das Geschenk hat nur einen Maximalwert von 40 € inklusive MwSt. Ist das Geschenk teurer, ist die Zuwendung vom Mitarbeiter als Arbeitslohn zu versteuern - Der Arbeitgeber kann die Steuer allerdings pauschal mir 25% übernehmen. Der AN muss hier nichts mehr unternehmen. Die Möglichkeit der Pauschalierung besteht jedoch nicht, wenn es sich um ein reines Geldgeschenk handelt.
Geschenke an Geschäftsfreunde können bis zu einem Wert von 35 € netto als Betriebsausgaben angesetzt werden. Pro Jahr und pro Empfänger. Der Name des Bedachten mussauf einer ordnungsgemäßen Rechnung vermerkt sein, und alle Aufwendungen in Sachen Geschenke müssen in der Buchführung auf einem besonderen Konto verbucht sein.
Aber wie immer, für weitere Fragen, wir sind für Sie da. STB-Baisch.

Arbeitszimmer sind wieder absetzbar.
Für all die, die einen Teil ihrer Arbeit zu Hause wie in einem Büro erledigen können oder das Büro für Ihre Arbeit benötigen, gute Nachrichten.
Sie können die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zunächst steuerlich absetzen. Denn der Bundesfinanzhof bezweifelt, dass die starke Einschränkung der Abziehbarkeit verfassungsgemäß ist.
Weitere Fragen dazu beantwortet Ihnen kompetent Ihr Steuerbüro Baisch. in Frankfurt Sachsenhausen.

Achtung bei Scheckzahlung: Säumniszuschläge werden bei Fälligkeitsüberschreitungen von bis zu drei Tagen nicht erhoben.
Dies gilt jedoch nicht für Scheckzahlungen.
Die Schonfrist für die Abgabe der Umsatzsteuer - Voranmeldung oder der Lohnsteuer - Anmeldung wurde schon vor längerer Zeit ersatzlos gestrichen.

Neues vom Finanzamt. Gesetzgeber hebt für 2009 die Grenzwerte für die Umsatzsteuer - Voranmeldungen an. Und viele weitere Änderungen erfahren Sie auf Wunsch bei uns, Ihrem freundlichen Steuerbüro Baisch.Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.
Arbeitgeber müssen die Daten, mit jeder Entgeltmeldung bei der Unfallversicherung, an die Krankenkassen übermitteln. Für jeden einzelnen Mitarbeiter. Das ist wieder mal  Mehraufwand für die Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der notwendigen Anpassung.

Alles was sich im Bereich
Bilanzierung und Steuern ändern wird, erfahren Sie bei uns.

Über die Neuregelungen bei Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Abgabenordnung bis zur Zinsschranke über alles Wichtige sollten Sie mit uns reden.
Zu Ihrem Vorteil.

Ein guter Amboss fürchtet keinen Hammer, ein guter Steuerberater kein Finanzamt.

Der Staat übernimmt die Schulden, alle atmen auf, doch wahrscheinlich ist die Krise nur vertagt. Denn wie es weitergeht bzw. weitergehen soll weiß keiner. Aber wenn Sie Fragen haben, wir sind immer für Sie da.

Was auch immer geschieht:
"Nie dürft ihr so tief sinken,von dem Kakao,
durch den man euch zieht,
auch noch zu trinken!" Erich Kästner

Und wieder macht uns der Staat ein Stück mehr durchschaubarer.
Für alle natürlichen Personen gibt es jetzt eine persönliche IDENTIFIKATIONSNUMMER.
Diese Nummer gibt es von der Finanzverwaltung und wird erteilt ab Geburt und bleibt bis zu unserem Tode, sogar 20 Jahre danach noch erhalten. Die bisheerige Steuernummer soll abgelöst werden. Für was alles die neue ID - Nummer genutzt wird, wird sich zeigen. Vielleicht bekommen wir einmal nur noch Benzin, wenn wir die " Nummer " angeben. Die Daten, welche zu der Nummer hinterlegt werden, kommen von unseren Meldebehörden. Das Mitteilungsschreiben, ausgestellt von der Bundeszentrale für Steuern, bitte aufbewahren.
Lenkung Ihres PRIVATVERMÖGENS.
Planen, gestalten und optimieren sind die Schlagworte der Zeit. Die kommende Abgeltungssteuer ist dabei nur ein Aspekt. Möchten auch Sie planen, gestalten und optimieren?